Mit anderem Blickwinkel beachten

 

Der Rahmen von Beratung und Therapie:

 

Die gemeinsame Entscheidung für eine Beratung bzw. Therapie erfolgt im Rahmen einses persönlichen Gespräches in meiner Praxis.

 

Nach diesem kostenlosen Vorgespräch findet eine Absprache über die entsprechenden Zeiteinheiten und damit die Gesamtdauer der therapeutischen Arbeit statt. Es handelt sich um eine individuelle Vereinbarung, die natürlich von dem zu bearbeitenden Thema und zu erreichenden Ziel abhängt. Gleiches gilt für die Zeiträume zwischen den Beratungs- bzw. Therapiestunden.

 

Der zeitliche Rahmen einer Beratungs- oder Therapiesitzung beträgt 50 bis 90 Minuten. Sitzungen mit therapeutischem Hintergrund dauern in der Regel 50 Minuten.

 

Nach erfolgter Entscheidung für eine Beratung oder Therapie wird ein schriftlicher Vertrag zur beiderseitigen Rechtssicherheit abgeschlossen, der alle wesentlichen Absprachen zu Inhalten und Rahmenbedingungen enthält. Es erfolgt eine individuelle Kostenaufstellung. Auf Wunsch kann vor Vertragsabschluß ein schriftlicher Kostenvoranschlag erstellt werden.

 

Für die Gruppenkurse gelten diejenigen Preise, die bei den Ausschreibungen der Krankenkassenportale genannt werden. Nach Rücksprache mit der jeweiligen Krankenkasse kann nach Abschluß eines Kurses eine anteilige Kostenerstattung beantragt werden.

 

Nach einem Verkehrsunfall und dadurch evtl. entstandenem Schleudertrauma kann bei der Versicherung im Einzelfall ein Antrag auf eine Kostenübernahme der Therapie gestellt werden.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei der jeweiligen Krankenkasse ein Antrag auf Übernahme der Therapiekosten gestellt werden.

 

 

            

 

Kosten und Kostenerstattung:

 

Psychisch kranke Menschen warten in Deutschland durchschnittlich mehr als drei Monate auf einen Termin bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat deshalb einen Ratgeber für Betroffene herausgegeben, die nicht so lange warten können (wollen). Die gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, für eine rechtzeitige Behandlung zu sorgen.

 

Stehen dafür nicht ausreichend entsprechende Ärzte oder Psychotherapeuten zur Verfügung, kann der Versicherte auch auf Psychotherapeuten in Privatpraxen zurückgreifen. Die Krankenkasse muß die Kosten für diese Behandlung tragen, wenn der Versicherte nachweisen kann, daß sonst eine dringend notwendige Psyhotherapie nicht rechtzeitig oder nicht in zumutbarer Entfernung möglich gewesen wäre.

 

Grundlage ist der Anspruch auf Kostenerstattung nach § 13, Absatz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V. Zur Information: http://www.bptk.de

 

 

 

 

Impressum

Anbieter für den Bereich Therapeutik:

Martha Jetke

Asbergerstraße 102

47228 Duisburg

Phone: 0 20 3–317 46 47 0

Mobil: 0 17 49–12 51 65

E-Mail: martha-jetke@arcor.de

 

Steuernummer:

Finanzamt Duisburg-West 91508363278

 

Berufsbezeichnung:

Dipl.-Sozialarbeiterin

Verliehen durch den Regierungspräsidenten Düsseldorf

 

Heilpraktikerin ausschließlich für Psychotherapie

Verliehen durch die Stadt Krefeld

 

Selbständigkeit:

Praxis für Psychotherapie – Heilpraktikerin ausschließlich für Psychotherapie

Martha Jetke

Anerkennung durch die Stadt Duisburg

 

Mitgliedschaft:

Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater

 

Berufshaftpflicht:

Versicherung Die Continentale

Landesdirektion München

 

 

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